Erklärung zur Barrierefreiheit – Volkshochschule Schwedt/Oder

Die Volkshochschule Schwedt/Oder setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website

www.vhs-schwedt.de

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Um die Zugänglichkeit zu gewährleisten, hat die Volkshochschule Schwedt/Oder die Barrierefreiheit in ihre Beschaffungspraxis integriert.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website: Unbekannt
Aktueller Status der Inhaltskonformität: Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Videos: Unsere Videos haben derzeit kein Untertitel.
PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Bewertungsmethoden

Die Website der Volkshochschule Schwedt/Oder wurde intern in der Organisation bewertet.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: +49 3332 834911
E-Mail: vhs.stadt@schwedt.de
Anschrift: Berliner Str. 52e, 16303 Schwedt/Oder, Deutschland
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungs¬stelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungs-verfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Volkshochschule Schwedt/Oder
Gaby Schweer, Leiterin

Stand: 01.09.2020